IT-Sachverständige

ÜBER UNS:

In unserer Tätigkeit als zertifizierte Diplom-Sachverständige für Informationstechnologie (BDSH, DGuSV) sind wir als EDV-Gutachter und IT-Sachverständige seit dem Jahr 2007 bundesweit in Form eines Sachverständigenbüros tätig.

Sie benötigen als Privatperson, Unternehmen, Gericht oder Rechtsanwalt ein belastbares Gutachten zu Fragestellungen der Informatik? Sie möchten Beweise sichern, EDV-Systeme beurteilen und bewerten oder Sachverhalte aufklären lassen?

  • EDV- und IT-Geräte (Router, Telefon, Drucker, TV, Hi-Fi etc.)
  • Computersysteme (Windows, Android, Linux, ChromeOS)
  • Apple-Computer (iOS, iPadOS, watchOS, TvOS
  • Smartphone (bekannte Markenhersteller)
  • Laptop/Notebook (alle Hersteller)
  • Tablet (alle Hersteller)

Privatkunden profitieren von unserem Kurzgutachten-Service zum Festpreis, um entstandene Hardware-Schäden fachkundig zu beurteilen (Beweismittelsicherung) sowie den entstandenen Schaden gegenüber einer Versicherung rechtssicher zu belegen (Wertermittlung). 

IT-Sachverständige

iT.PUR bietet zentrale Module der Informationstechnologie unter einem Dach an: 

  • Professionelle Datenrettung, zertifizierte Datenlöschung und Datenträgervernichtung
  • Sachverständige (IT-Beratung, Erstellung von IT-Gutachten, forensische Analysen
  • Computer- und Mobilgeräte-Reparaturen für nahezu jeden Hersteller 
  • Pick-up Service (Abholservice), PC-Service vor Ort (Servicetechniker)
  • IT-Dienstleistungen für Windows, macOS, Linux, Android, ChromeOS

Gerichtsgutachten:

Gerichtliche Gutachten werden von Gericht oder Staatsanwaltschaft durch einen Beschluss in Auftrag gegeben und unterliegen rechtlichen Regelungen und Vorgaben. EDV- / IT-Gutachten werden als Sachverständigenbeweis im Straf- und Zivilverfahren benötigt und gemäß JVEG vergütet.

Versicherungsgutachten:

Versicherungsgutachten werden im Rahmen der Schadensregulierung in Auftrag gegeben. Ziel ist fast immer die Feststellung des Schadenumfangs, der Schadenhöhe und der Schadenursache, wobei unterschiedliche Werte für Wiederbeschaffungswert, Zeitwert, Restwert, Verkehrswert, Marktwert etc. ermittelt werden und in die gutachterliche Bewertung einfließen.

Privatgutachten:

Privatgutachten sind Gutachten für Parteien und dienen in der Regel der Beweissicherung und der Tatsachenfeststellung im Streitfall und vor Gericht. Sie dienen zudem als Bewertungsgrundlage für Investitionsentscheidungen, zur Beurteilung technischer Anlagen, installierter oder geschriebenen Software. Privatgutachten sind im Umfang und Honorar mit dem Auftraggeber frei verhandelbar.

Des Weiteren gibt es spezialisierte Aufgabenfelder, die der Natur nach eher dem Feld der IT-Dienstleistungen zuzuordnen sind, jedoch ein besonderes Maß an Sachkunde, Fachwissen und rechtlichen Vorgaben erfordern. Das ist vorzugsweise das Fachgebiet der professionellen Datenrettung, der zertifizierten Datenlöschung oder Datenträgervernichtung, sowie der Fachbereich der IT-Sicherheit und des Datenschutzes, die oftmals auch von Fachanwälten für Datenschutzrecht / Medienrecht begleitet werden.

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